Medizinrecht für Patienten
Erhalt der Gesundheit und im Falle einer Erkrankung sachkundige Diagnostik und Therapie im Patient-Arzt-Verhältnis stellen einen speziellen Teil des Gesundheitsrechtes dar. Im Idealfall verläuft dieses Vertrauensverhältnis fließend. Ist aber subjektiv dieses Verhältnis gestört, stellen sich zwangsläufig Fragen nach der Wechselwirkung von Patienten- und Arztrecht. Das Medizinrecht bezeichnet unter anderem diese fachlichen Kernbereiche. Die komplexe Materie erfordert daher auch von Ihrem Anwalt eine besondere Kenntnis dieser Fachbereiche. Die Rechtsanwaltskammern haben insoweit reagiert und verleihen nach erfolgreicher Absolvierung eines entsprechenden Fachanwaltslehrgangs und dem Nachweis nachhaltiger Erfahrung in diesem Fachgebiet den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“. Der Nachweis ist dauerhaft durch stetige Fortbildung zu erneuern.
Wir stehen seit Jahren mit ärztlichen Gutachtern im Austausch. Durch diesen Austausch wird die komplexe Materie des Medizinrechts auf eine rechtliche Formel und Sprache gebracht. Da im Medizinrecht umfangreiche Schnittstellen zum Versicherungsrecht bestehen, liegt in der Kombination der fachanwaltlichen Vertretung sowohl im Medizin- und Versicherungsrecht und der Kooperation mit ärztlichen Gutachtern eine Bündelung der zentralen Kernfelder vor, um mit Ihnen gemeinsam zielgerichtete Strategien für Ihre optimale Interessenvertretung zu erarbeiten. Ihre medizinrechtliche Begleitung geht dabei weit über den Behandlungsfehler hinaus und umfasst insbesondere Verfahren vor Sozialgerichten im Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht oder Berufsunfähigkeitsrecht.
Ein Qualitätsmerkmal der anwaltlichen Vertretung ist nicht nur fachliche Kompetenz. Auch die Kosten der Verfahren sowie mit rechtlichen Auseinandersetzungen verbundene psychische Belastungen müssen stets im Fokus Ihres Anwaltes stehen.
Unsere Leistungen für Patienten:
- Geltendmachung von Ansprüchen bei Behandlungsfehlern
- Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
- Entwicklung der optimalen Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Außergerichtliche Einigung oder Klage bei
- Schadensersatzansprüchen
- Schmerzensgeldansprüchen
- Feststellung eines GdB
- Feststellung der Berufsunfähigkeit
- Feststellung von Rentenansprüchen